Autor Thema: Urheberrechtlich geschützte Werke können auch digital vervielfältigt werden  (Gelesen 4058 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Ab Januar 2013 können Lehrkräfte alle urheberrechtlich geschützten Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken analog und digital vervielfältigen und ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen, wie der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS) heute bei der Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) erfahren und unterstützt hat. ..."

Das und mehr schreibt der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V. (BLBS) in seiner Pressemitteilung vom 7. Dezember 2012, welche sich in der Anlage befindet.

Rasche Grüße in alle Winde!
Thomas Beßen

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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.