Autor Thema: Krankenpflegegesetz (KrPflG) 1957  (Gelesen 7368 mal)

Offline Thomas Beßen

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Krankenpflegegesetz (KrPflG) 1957
« am: 30. Oktober 2012, 18:13:23 »
Hier nun die normativen Grundlagen der (Kinder-)Krankenpflegeausbildung in Deutschland ab 1957 bis zum Jahr 1965 mit 400 Theoriestunden in nur zwei Jahren...

Wiederum flüchtige Grüße!
Thomas Beßen

p.s.: interessant ist in meinen Augen z.B. der Absatz 2 des § 8:
"Bewerberinnen müssen außerdem eine einjährige hauswirtschaftliche Tätigkeit in eigener oder fremder Familie, in einer geeigneten Anstalt, einer hauswirtschaftlichen Schule oder einer Schwesternvorschule abgeleistet haben."

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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.