Autor Thema: "Pflegepersonal übernimmt Aufgaben der Heilkunde"  (Gelesen 8047 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Pflegepersonal übernimmt Aufgaben der Heilkunde"
« am: 23. Februar 2012, 06:47:49 »
Unter der Überschrift "Vertretung für den Arzt" schrieb Daniel Baumann in der Frankfurter Rundschau vom 21. Februar 2012 u.a. Folgendes:

"Kranken- und Altenpfleger erhalten deutlich mehr medizinische Kompetenzen. In Modellversuchen dürfen sie künftig bestimmte Aufgaben ausführen, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Voraussetzung dafür ist, dass sie die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Qualifikationen erworben haben. Das sieht eine Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses von Krankenkassen und Ärzten vor, die vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurde und nun demnächst in Kraft tritt. Während die Pflegeverbände die neue Regelung begrüßen, verurteilen sie die Ärztefunktionäre als falsch.

Die Richtlinie sieht zum Beispiel vor, dass Pfleger bei Diabetes-Patienten künftig Blut abnehmen dürfen. Sie können auch bestimmte routinemäßige Untersuchungen vornehmen, wozu etwa die Begutachtung des Wundzustandes gehört, aber auch die Prüfung der Genauigkeit des Blutzuckermessgerätes. Weitere Aufgaben sind Beratung zu notwendigen Eingriffen, die Erfassung der Nebenwirkung von Arzneien oder Ernährungsberatung.

Bei Patienetn mit chronischen Wunden darf das Pflegepersonal künftig den Wundzustand erfassen, Überweisungen zu einem Vertragsarzt veranlassen, über Behandlungsmethoden entscheiden und Hilfsmittel verordnen.

Bei Demenzpatienten können Pfleger in den Modellversuchen alters- und krankheitsbedingte Symptome erfassen, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit veranlassen, die Medikationen dokumentieren und Entscheidungen über Verordnung wie Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege treffen. Pfleger dürfen künftig auch die Risikowerte von Patienten mit Bluthochdruck überwachen, ihre Medikation dokumentieren und die Angehörigen der Patienten beraten und anleiten. Die Diagnosestellung bleibt aber den Medizinern vorbehalten. ..."


Hier findet man die Originaldokumente für diese Veränderungen, Entwicklungen:

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1401/2011-10-20_RL_%C2%A7-63_Abs-3c_Erstfassung.pdf
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1881/2011-10-20_RL_%C2%A7-63_Abs-3c_Erstfassung_BMG.pdf

Siehe auch http://www.g-ba.de/downloads/34-215-412/34-2011-10-20-Heilkunde%C3%BCbertragung.pdf bzw. http://www.pflegewiki.de/wiki/Heilkunde%C3%BCbertragungsrichtlinie:_Ausgebildete_Pflegekr%C3%A4fte_sollen_unter_Aufsicht_%C3%A4rztlich_t%C3%A4tig_werden

Guten Morgen allseits!
Thomas Beßen
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Re: "Pflegepersonal übernimmt Aufgaben der Heilkunde"
« Antwort #1 am: 24. Februar 2012, 06:20:21 »
Das Ärzteblatt titelt dazu "Selbstständige Ausübung der Heilkunde durch die Pflege: Noch ein sehr langer Weg", siehe http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49231...
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Offline Thomas Beßen

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Re: "Pflegepersonal übernimmt Aufgaben der Heilkunde"
« Antwort #2 am: 01. März 2012, 06:21:29 »
"Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in dem Beharren deutscher Ärzteverbände auf die Alleinverantwortung der Mediziner für die Aufgabenübertragung an Pflegende den Versuch, ein Monopol zu verteidigen, das sich längst überholt habe. Um die Sicherheit der Patienten und den vielzitierten Facharztstandard gehe es dabei nur vordergründig. „Es ist bedauerlich, dass angesichts der großen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, auf die die Medizin vielfach keine ausreichende Antwort hat, eine Haltung aus dem letzten Jahrhundert dominiert“, sagte DPR-Präsident Andreas Westefellhaus gestern in Berlin.

In der vergangenen Woche hatten mehrere Ärzteverbände unter Federführung der Bundesärztekammer eine Resolution veröffentlicht, in der sie fordern, dass die Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Mitarbeiter nur in Verantwortung der Mediziner und niemals pauschal oder nach rein leistungsbezogenen Kriterien erfolgen dürfe. Alles andere unterlaufe das Recht der Patienten auf eine Behandlung nach fachärztlichem Standard und führe zu einer qualitativ schlechteren und unwirtschaftlicheren Versorgung.

Der DPR hält dagegen, dass internationale Studien belegen, dass Pflegefachkräfte unter den entsprechenden Rahmenbedingungen einen identischen oder sogar höheren Versorgungsstandard erreichten als Ärzte. „Es kann doch nicht angehen, dass die pflegerische Expertin für die Wundversorgung den völlig überlasteten und zur Spezifik der konkreten Situation des Patienten überforderten niedergelassenen Arzt für ein Detail der Versorgung ein Rezept ausstellen lassen muss“, heißt es in einer Stellungnahme des DPR. In Krankenhäusern sei die Aufgaben- und Verantwortungsübertragung an pflegerische Wundexperten längst Praxis. ..."


Quelle: https://www.bibliomed.de bzw. https://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/613492

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Thomas Beßen
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Re: "Pflegepersonal übernimmt Aufgaben der Heilkunde"
« Antwort #3 am: 13. Mai 2013, 13:22:11 »
Hier im Netz das Dokument "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V" vom 28. März 2012: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-600/2011-10-20_RL-63Abs3c.pdf

Auf den Seiten 6 bis 38 wird's konkret...

Flüchtige Grüße, vor allem an den Kurs K 2012 RG*!
Thomas Beßen

* der sich zurzeit auf der einen Seite mit der Abgrenzung zwischen Hauswirtschaft und Pflege beschäftigt und im Anschluss daran sich auf der anderen Seite mit der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch die Pflege bzw. mit der Delegation pflegerischer Tätigkeiten innerhalb der Pflegewelt (Stichwort Akademisierung des Pflegeberufes usw.) auseinandersetzt...
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