Autor Thema: Eilentscheidung Amtsgericht: Nächtliches Festbinden ist tabu  (Gelesen 4048 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Eine schwerst pflegebedürftige 80-Jährige darf nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden. Das hat das Freiburger Sozialgericht entschieden. Stattdessen muss eine Nachtwache organisiert werden. Ein Experte wertet das als "Highlight der Rechtsprechung".

Das meint Roland Rosenow von der Anwaltskanzlei "Sozialrecht in Freiburg" zur Eilentscheidung des Freiburger Sozialgerichts. Das entschied, dass eine schwerst pflegebedürftige 80-jährige Frau nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden darf. Sie muss stattdessen vom Sozialhilfeträger eine Nachtwache finanziert bekommen – auch wenn das zusätzliche Kosten von 6600 Euro im Monat bedeutet.

Die nächtliche Fixierung, so das Gericht, wäre ein zu gravierender Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf eine menschenwürdige Existenz. "Wir hatten mit einer Abfuhr gerechnet", sagt Rosenow. In diesem Fall hätte die Kanzlei Verfassungsbeschwerde eingelegt. "Wir haben es bislang hingenommen, dass die Ausstattung eines Heims die Grenzen der Freiheit seiner Bewohner bestimmt", sagt der Gerontologe Professor Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg. "So ein Urteil kommt nicht alle Tage vor."

Für den Berufsbetreuer Christian Albiez war es "total schlimm", als er beim Amtsgericht Titisee-Neustadt das nächtliche Festbinden für die von ihm betreute Frau beantragen musste. "Aber sie hätte sich sonst alle Knochen gebrochen. Es bestand Lebensgefahr." Seit Jahrzehnten leidet sie unter einer schweren Psychose mit Wahnvorstellungen und Halluzinationen, ist körperlich aber mobil. Medikamente haben ihr nicht helfen können. ..."


Quelle & mehr: http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/eilentscheidung-amtsgericht-naechtliches-festbinden-ist-tabu--54050772.html

Frühe Grüße aus dem Schnee!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Beate

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Re: Eilentscheidung Amtsgericht: Nächtliches Festbinden ist tabu
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 17:32:45 »
Dieser Fall ist ja wirklich ein "Highlight in der Rechtsprechung". Da wird es bestimmt so einige "Nachzügler" geben!
LG Beate