Autor Thema: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht  (Gelesen 8563 mal)

Offline Thomas Beßen

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Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« am: 12. Dezember 2011, 07:31:38 »
Ein aktueller Artikel dazu von Brigitte Longerich in K r a n k e n p f l e g e  -  S o i n s   i n f i r m i e r s  12/2011 unter http://www.pflegeportal.ch/pflegeportal/pub/Artikel_Krankenpflege_12_11_2400_1.pdf:

"Im Gesundheits- und Sozialbereich werden den Fachleuten häufig Dinge anvertraut, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen. Aber trotz Definitionen und Gesetzesartikeln gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, die ein differenziertes, reiflich überlegtes Handeln erfordern. ..."

Flüchtige Grüße!
Thomas B.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2014, 19:14:37 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2011, 11:19:22 »
Ein hochinteressanter Artikel, der den Schülern in den Schulen, als Vorbereitung für das komplizierte Berufsleben, zum Lesen angeboten werden muss. Ein Artikel den die PDL´s ihren Mitarbeitern aushändigen sollten (nicht Jedem, aber jeder Station/Abteilung). Es ist immer ein hospannendes Unterfangen wenn es um juristische Fragen geht. Gibt es doch den Spruch "drei Juristen vier Meinungen". Das schwierige an diesem Umstand ist, dass meine Entsscheidung, auch wenn ich sie abgewogen und nach bestem Gewissen getroffen habe, von Vielen bewertet wird und ich dann unter der Bewertung Anderer stehe.
Wie oft habe ich gehört: "das hätte ich aber anders gemacht!". Als die Situation ähnlich war, glänzenten die Großkopferten mit Stille oder Abwesenheit. Sich für Etwas oder einen anderen Menschen einzusetzen erfordert Mut und Standhaftigkeit. Das ist aber eine große Herausforderung! Die Verwünschungen von Kollegen und besonders von Vorgesetzten können den Mut zur Tat knicken oder bis auf Null eindämmen. Dennoch würde ich Vieles auch heute noch einmal so machen.
Ich wünsche uns und vor allem dem Pflegenachwuchs den Mut etwas zu tun und die Weisheit zu unterscheiden wann die Hand in der Tasche bleiben sollte oder nicht.
Kollegialen Gruß, IKARUS

Offline Beate

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2011, 17:45:02 »
Schön formuliert von unserem Kollegen, beinahe muß ich nichts mehr dazu sagen.
Es ist tatsächlich so, dass wir zu unserem Mut ein Einsatz auch die Weisheit brauchen, unterscheiden zu können, wann wir Dinge ändern können und wann es einfach nicht möglich ist. Fast mit demselben Wortlaut bekam ich vor einigen Wochen eine Karte geschenkt.
Es gibt soviele begrifflichkeiten, die in unserem Beruf unbedingt notwendig sind: Empathie, Diskretion, Besonnenheit, Weisheit hatten wir ja schon genannt. Sicherlich könnte man noch so manches ergänzen.
LG Beate

Offline IKARUS

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2011, 19:03:00 »
Beate, mir fehlt nur noch in deiner Liste "Entschlossenheit und Standhaftigkeit". Das sind Attribute die häufig verloren gehen. Sei es aus Angst vor dem Vorgesetzten oder prinziepiell vor den Konsequenzen des eigenen Handelns. Aber genau das ist der Punkt: Viele würden viel tun, wenn nur die Konsequenzen nicht wären. Mir fällt dazu noch ein, dass Viele mitreden wollen, aber wenn es darum geht Etwas mit zu verantworten, werden einige seeeeehr flüssig oder "läufig".

Jetzt gehe ich Figuren laufen "ach ne!" das heißt doch austanzen der Musik.
Zu der Musik im Anhang lässt sich ein Jive oder Boogi Woogi tanzen.
Tänzerische Grüße, IKARUS

Offline Beate

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2011, 20:29:21 »
ja, auch diese Attribute sind sehr wichtig, ohne wenn und aber. Was du dann folgenderweise beschreibst hat mich zum schmunzeln veranlasst. Ich kenne das auch sehr genau, wie das ist, wenn alle erst mal laut aufschreien und dann, wenn´s ums Eingemachte geht, plötzlich alle mit Abwesenheit glänzen. Eigentlich weiß man immer schon, was nach einem Aufschrei und Luft aufwirbeln kommt, sobald es verraucht ist, denkt keiner mehr dran und die Motivation was verändern zu wollen, ist nicht mehr vorhanden. Ja ja, so sind se...............die am lautesten protestieren, sind am schnellsten weg
LG Beate

Offline IKARUS

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2011, 23:06:29 »
Da bringen mich deine Zeilen zum Schmunzel, Beate!
Ich hatte als Stationspfleger die Grundlage ausgegeben, wer mitreden will muss auch Verantwortung mittragen (gegen Unterschrift). Da lichteten sich die Reihen und wir konnten wieder zügig unsere Arbeit erledigen.
Ich hatte ja vor Tagen den Dialog zwischen einem Lehrer und seinem Schüler hier ins Forum gestellt. Abgewandelt will ich hier und jetzt meine Gedanken aufschreiben: "sage was du denkst und denk was du sagst" Verstecke dich nicht hinter die Phrase "das habe ich so nicht gemeint!" Mit diesem Vor-Leben irritert man junge und neue Mitarbeiter, aber nach einer Zeit schätzen sie klare Kante. Neben der Klarheit in den Worten schätze ich noch die Konsequenz in der Sache. Den Worten müssen auch Taten folgen!
Es gibt da noch so viele Zitate die sich anführen lassen, aber lassen wir es für heute gut sein.
Morgen wird ein schöner Tag (es ist sonnig, 28 Grad warm, eine leichte Brise weht und das Lieblingsgetränk wird uns zelebriert)! Man darf doch mal träumen, oder ??
Sonnige Grüße aus Essen, IKARUS
Beate, in einer früheren Mail hattest Du zu meinem Pseudonym eine offene Frage - weist Du wer IKARUS war?

Offline Beate

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Re: Berufsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2011, 09:10:08 »
Das mit dem schmunzeln richtet sich nur dahin, dass ich ebenso diese Erfahrungen sammeln mußte, dass erst mal alle aufschreien, wenn es ein Problem gibt, sich dann aber, wenn dann was verändert werden soll, Lösungen gefunden werden sollen etc, kaum einer "präsent" ist.............
Ich habe keine Ahnung, wer Ikarus war, ich könnte es ja googlen, mach ich aber nicht. Ich mag doch nicht schwindeln. So, das darf ich gespannt sein, was sich hinter diesem Pseudonym verbirgt........
Vielleicht steht für jeden Buchstaben ein Wort, das es groß geschrieben wird.
Wie auch immer, bald werde ich es erfahren.
LG aus dem nicht sehr reizvollen Vogelsberg, Schneeregen kommt da runter.
Beate