Autor Thema: Erste Hessische Hygieneverordnung  (Gelesen 3773 mal)

Offline Thomas Beßen

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Erste Hessische Hygieneverordnung
« am: 01. Dezember 2011, 06:22:24 »
"Die Hessische Hygieneverordnung ist Anfang dieser Woche von der Hessischen Landesregierung beschlossen worden und wird nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft treten. „Mit der Hessischen Hygieneverordnung setzen wir bundesweit neue Maßstäbe bei der Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Das Wohl und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Hessen stehen dabei an erster Stelle“, betonte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Das Bundesinfektionsschutzgesetz war von der Bundesregierung in diesem Jahr geändert worden und fordert von den Ländern, personelle und organisatorische Strukturen im Bereich Hygiene in medizinischen Einrichtungen verbindlich festzulegen.

„Ziel der Hessischen Hygieneverordnung ist vor allem die Vermeidung von Infektionen, die im Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme durch Hygienemängel auftreten sowie die Verhinderung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern“, so Grüttner. Von besonderer Bedeutung sei das Vorgehen gegen multiresistente Erreger (MRE), welche die Medizin vor immer größere therapeutische Herausforderungen stellen, da diese Erreger immer schwieriger oder gar nicht mehr durch Antibiotika zu therapieren sind. Mit gesetzlichen Vorgaben und verstärkten Kontrollen der Aufsichtsbehörden allein sei es jedoch nicht getan, machte der Sozialminister deutlich. „Die Bereitschaft der Verantwortlichen, hygienebedingte Risiken und das Vorkommen von Krankenhausinfektionen in der eigenen Einrichtung anzuerkennen und eigenverantwortlich nach Ursachen und Bedingungen für ihre Entstehung zu suchen, ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Prävention dieser Infektionen sowie deren Folgeschäden“, betont Grüttner. „Die Patientinnen und Patienten in Hessen müssen in allen stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen, die sie aufsuchen, gleich gute hygienische Verhältnisse antreffen.“ ..."


Quelle & mehr: http://www.hessen.de

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Thomas B.
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