Autor Thema: Pflegeversicherung und Pflegezeiten, das Pflegegutachten  (Gelesen 5901 mal)

Offline IKARUS

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Pflegeversicherung und Pflegezeiten, das Pflegegutachten
« am: 13. September 2011, 11:34:53 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen, heute möchte ich mich zum Thema "SGB XI" = Pflegeversicherung äußern. Die Pflegeversicherung ist sicherlich eine gute Sache, aber wie im richtigen Leben wird diese Sozialerrungenschaft von einigen Wenigen ausgenutzt und deshalb kommt es zu den Verteilungskämpfen. Auch haben wir immer mehr ältere Menschen die oft auch noch multimorbid sind und auf Pflege und sogar professionelle Pflege angewiesen sind. Das die Pflege Geld kostet ist kein Geheimnis, aber es ist die Frage zu klären, wer sie bezahlen soll oder was ist die Pflege von den Pflegebedürftigen der Gesellschaft wert? Nach meiner bescheidenen Erfahrung kümmern sich Wenige um die Pflege, wenn sie nicht betroffen sind. Sind sie betroffen egal ob als Betroffener oder als Angehöriger, dann soll jeder für alles Verständnnis haben und alles soll unternommen werden, damit den Betroffen geholfen werden kann. Es geht mir genau so! Ich mache mir selten Gedanekn über "meinen" KFZ-Mechaniker, wenn mein Auto fährt. Wenn mein Auto nicht fährt, muss er aber nicht sich an den Kosten beteiligen, damit mein Auto wieder fährt. Aus meiner Sicht muss es die Gesellschaft selber tun zu klären, wie sie gepflegt werden will. Ich habe es mir abgewöhnt, mich außerhalb meiner beruflichen Pflegetätigkeit um die Belange der Bevölkerung zu kümmern. Meine Freizeit gehört mir! Während meiner Arbeitszeit kümmere ich mich aber gerne um die Belange der Pflege. Einen Einblick in die Pflegezeiten - siehe Anhang - gibt schon Auskunft über den Fakt, wie zügig wir arbeiten müssen, damit die professionelle Pflege bezahlbar bleibt. Es sein denn, die Bevölkerung zahlt mehr in die Pflegekasse ein, oder die Betroffenen reflektieren ihre wirkliche Pflegebedürftigkeit. Es ist nicht so, dass der Gutachter höher oder runterstuft. Er ist dafür da festzustellen wie hoch der tägliche Pflegebedarf ist. Dazu gibt es Minutenwerte als Orientierungshilfe. Es sind Mittelwerte! Wie wir Pflegeprofis ja wissen, können wir manchmal zügiger arbeiten und manchmal benötigen wir aus unterschiedlichen Gründen etwas mehr Zeit. Einmal mehr und einmal weniger kann einen Mittelwert ergeben. Der Betroffene oder seine Angehörigen sollten ein Pflegetagebuch schreiben, damit sie sich auf den "Besuch" des MDK-Mitarbeiter vorbereiten können.  Auch hier ist es wie im richtigen Leben: je besser meine Dokumentation, um so eher bekomme ich meine Ziele anerkannt. Einen weitern Aspekt möchte ich noch hervorheben: was soll der Gutachter machen, wenn der Betroffene sagt "ich kann das noch!", der Angehörige weis eine andere Wahrheit? Der zu pflegende ist nicht entmündigt, auch wenn er deutlich verwirrt ist. Wie wir wissen haben verwirrte Menschen auch Hoch´s und Tief´s. wer weis wann der Gutachter sein Gutachten erstellen wird. Auch für die Erstellung eines Gutachtens gibt es klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Im Streitfall kann der Betroffenen oder seine Angehörigen gegen ein MDK-Gutachten vor dem Sozialgericht klagen. Diese Klagen sind kostenfrei. Ein dann zu erstellendes Gutachten wird vom Sozialrichter in Auftrag gegeben. Der Sozialrichter entscheidet dann welchem Gutachten er den Vorzug gibt. Mir haben bei der Erstellung der jüngsten Gutachten die Pflegediagnosen sehr geholfen. Erstens weil es wissenschaftlich abgesicherte Fakten sind und zweitens sind sie anerkannt. Sie begründen das Tun! Auch wenn ich nichts tue, kann ich noch dafür sorgen, dass Angehörig Schulungen bekommen könne, damit sie den Herausforderungen besser begegnen können. Also: es ist ein sehr großes Arbeitsfeld sich mit dem Pflegegutachten, dem SGB XI und der ambulanten Pflege auseinander zu setzen.
Viel Vergnügen beim Studium der Anhänge, IKARUS