Autor Thema: Prüfung in Hessen Herbst '11: Möglichkeit zur Wiederholungsprüfung im TB 6 und 7  (Gelesen 4347 mal)

Offline Thomas Beßen

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Aufgrund eines Versehens des Regierungspräsidiums Darmstadt wird allen Prüflingen der aktuellen (Kinder-)Krankenpflegeprüfung in Hessen die Möglichkeit eingeräumt, am Freitag, den 19. August 2011 ab 9:00 Uhr eine schriftliche Wiederholungsprüfung im Themenbereich 6 und 7 durchzuführen.

Bei der übersandten dritten Aufsichtsarbeit für den dritten Tag der schriftlichen Prüfung am 29. Juli 2011 war der darin jeweils angegebene Expertenstandard versehentlich nicht beigefügt worden. Da offensichtlich nicht alle Schulen ersatzweise den Expertenstandard den Prüflingen als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt haben, „waren die Bedingungen für die dritte Aufsichtsarbeit nicht für alle Prüflinge gleich. Der prüfungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet, dass bei einer Prüfung vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten müssen. Aufgrund der Nichtübersendung der Expertenstandards und der daraus resultierenden unterschiedlichen Handhabung des zur Verfügungsstellens des Hilfsmittels, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit vor. Um im Rahmen der zentralen schriftlichen Prüfung in der Krankenpflege den Grundsatz der Chancengleichheit wieder herzustellen gewähre ich allen Prüflingen die Möglichkeit, nochmals eine Aufsichtsarbeit im Themenbereich 6 und 7 durchführen zu können.“ (Auszug aus dem Schreiben des RP Darmstadt vom 3. August 2011).

Weiter schreibt der RP DA in diesem o.a. Schreiben: „Es handelt sich um eine Aufsichtsarbeit, die jeder Prüfling freiwillig noch einmal absolvieren darf. Sollte sich ein Prüfling dafür entscheiden, werden beide Aufsichtsarbeiten von den dafür vorgesehenen Fachprüfern bewertet. Bei unterschiedlichen Noten fließt die bessere Note in das Ergebnis für den schriftlichen Teil der Prüfung ein. Vor der Entscheidung des Prüflings, ob er die angebotene Klausur am 19. August 2011 schreiben will, darf ihm nicht das Ergebnis der zuvor geschriebenen Klausur im Themenbereich 6 und 7 bekannt gegeben werden. ...“

Natürlich ist dies für die betroffenen SchülerInnen, die ohne den Expertenstandard den Themenbereich 6 und 7 am dritten Tag ihre schriftlichen Prüfungen schrieben, mitunter eine sehr belastende Sache. Aber gilt nicht auch hier die Redewendung, besser der Grundsatz „Wer arbeitet, der macht auch Fehler.“?

Herzliche Grüße und schon jetzt viel Erfolg für alle „Wiederholungsprüflinge“!
Thomas Beßen

p.s.: Probleme bei der Prüfung gab es z.B. auch schon mal in Berlin, im Sommer 2008: http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,825.msg2033.html#msg2033...



« Letzte Änderung: 05. August 2011, 12:41:19 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.