Autor Thema: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht  (Gelesen 7556 mal)

Offline Thomas Beßen

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Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« am: 21. Juli 2011, 18:15:44 »
"Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte "Whistleblower"-Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Die Kündigung nach der Kritik an ihrem Arbeitgeber verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, so das Urteil der Richter.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Sie habe damit auf dem Pflegesnotstand aufmerksam mache wollen, erklärte Heinisch. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen.

Daraufhin war die Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die deutschen Gerichte hatten dann die Kündigung bestätigt. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 10.000 Euro zu. ..."


Quelle & mehr: http://www.sueddeutsche.de/karriere/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-urteil-kuendigung-wegen-kritik-an-arbeitgeber-ist-ungerechtfertigt-1.1122858 (http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_07/entscheidung_zu_meinungsfreiheit.html)

Schönen Feierabend!
Thomas Beßen
« Letzte Änderung: 18. Januar 2013, 21:21:01 von Thomas Beßen »
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Offline dino

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #1 am: 21. Juli 2011, 19:33:19 »
10 Mille, ich weiß zwar nicht wieviel nach allen Abzügen (ich weiß jetzt nicht pb eine Entschädigung wie eine Abfindung anzusehen ist)) noch übrigbleibt, aber ich wage mal zu behaupten das es die Kollegin schwer haben wird einen neuen Job zu Finden. So gesehen sind 10 Mille nicht so viel.

Offline Thomas Beßen

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Offline dino

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #3 am: 22. Juli 2011, 12:23:51 »
Für die Kollegin dürfte das Buch so nützlich sein wie dieses http://www.feinspitz.net/ezine/buecher/wasserkochen.html . Der Job ist weg. Und der Ratgeber wird ihr keinen neuen Job bringen. Aber vielleicht gibt es ja noch ein paar statements hier.

Offline Thomas Beßen

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #4 am: 22. Juli 2011, 12:32:52 »
- wusste garnicht, dass die Seite http://www.feinspitz.net/ zu deinen Favoriten zählt, denn "Feinspitz ist das Internet-Magazin für Gourmets und Weinliebhaber."... :wink:
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Offline dino

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #5 am: 22. Juli 2011, 12:49:02 »
Das zählt bei mr zur Kundenorientierung  :-D

Offline Thomas Beßen

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #6 am: 22. Juli 2011, 13:37:24 »
Der ist gut! :-D
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Offline Thomas Beßen

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #7 am: 29. Mai 2012, 06:14:31 »
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Offline Beate

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #8 am: 29. Mai 2012, 07:42:54 »
Wow, wieviel Vivantes dann doch bereit ist zu zahlen. Aber besagte Arbeitnehmerin hat bis hierher sehr viel Kraft, Nerven und ihren Arbeitsplatz verloren. Einen neuen zu finden, das wird mit Sicherheit sehr schwer werden. Kann man einfach nur die Daumen drücken und dass sie sich etwas erholen kann, die sollte erst mal in den Urlaub fahren, usw
LG beate

Offline IKARUS

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #9 am: 29. Mai 2012, 09:19:13 »
90000 Euro liest sich ja viel an, aber wie lange kann ein Mensch davon leben, wenn er/sie auch noch andere Erdenbürger mit druchbringen muss??

Für die Institution kann 90000 Euro sicherlich mehr sein als das berühmte Kleingeld oder der Griff in die Portokasse. Die holt sich das Management irgendwo schon wieder aus dem Budget (wahrscheinlich aus dem Topf der PFLEGE!!). Wollen wir hoffen, dass keine Planstelle wegrationalisiert werden muss.
Sonnige Grüße, IKARUS

Offline Thomas Beßen

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Re: Gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht
« Antwort #10 am: 05. Juni 2012, 06:13:53 »
- siehe auch http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/altenpflege/ein-langer-prozess-endet-mit-vergleich: "Altenpflegerin Brigitte Heinisch verlässt Gericht ungebeugt"
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