Autor Thema: "Arbeitnehmerrechte - Der Sieg der Schwester"  (Gelesen 3613 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Arbeitnehmerrechte - Der Sieg der Schwester"
« am: 18. Februar 2011, 07:24:01 »
"Bei der Privatisierung der Unikliniken Marburg und Gießen hat Hessen Grundrechte der Arbeitnehmer verletzt. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat hohe Bedeutung, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in eine Privatisierung geraten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitnehmerrechte bei der Privatisierung von Staatsbetrieben gestärkt. Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst darf nicht durch zwingendes Gesetz ein neuer privater Arbeitgeber zugewiesen werden. Vielmehr müssen sie ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses haben.

Hessen hat dieses Recht bei der Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg übergangen und damit in verfassungswidriger Weise gegen die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer verstoßen, so die Entscheidung vom Mittwoch. Die Landesregierung muss bis zum 31. Dezember 2011 nachbessern und den Bediensteten entweder ein Rückkehrrecht oder ein Widerspruchsrecht einräumen. Damit bleibt es zwar bei der Privatisierung der Kliniken, aber das Personal kann möglicherweise gegen die Überleitung Einspruch erheben. Schwierige Kündigungsverfahren des Landes könnten die Folge sein. ..."


Quelle & mehr: http://www.fr-online.de/rhein-main/spezials/rhoen-klinikum/der-sieg-der-schwester/-/2641638/7201310/-/index.html

Frühe Grüße in alle Richtungen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.