Autor Thema: Reader Schwerbehindertenrecht  (Gelesen 4039 mal)

Offline norbert1507

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Reader Schwerbehindertenrecht
« am: 30. Dezember 2010, 19:49:09 »
Als Anlage eine Kurzzusammenstellung zum Thema "Schwerbehindertenrecht".
In der Pflege sollte man zumindest wissen, dass es diese Vorschriften gibt.
Detaillkenntnisse sind aber m.E. nicht erforderlich.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2011, 18:29:42 von norbert1507 »

Offline IKARUS

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Re: Schwerbehindertenrecht
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2010, 21:17:24 »
Hallo Norbert,
das sehe ich als Pflegegutachter ebenso wie Du. Jeder betroffene Mensch sollte das bekommen, was gesetzlich verankert wurde. Im Einzelfall kann man in den Vorschriften oder Gesetzestexten nachsehen [lassen], damit der Betroffene zu seinem Recht kommt bzw. kommen kann. Wenn ich doch nicht selber auf der Station die Gesetzestexte haben [kann/muss], gibt es sicherlich in der Krankenhausverwaltung eine Betriebsstelle, die mir/dem Patienten oder seinen Angehörigen weiterhelfen kann.
Man muss nicht alles machen, man muss jemanden kennen, der sich dann auskennt.
Einen guten Rutsch ins kommenden Jahr,
Therapietänzer

Offline norbert1507

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Re: Schwerbehindertenrecht
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2010, 20:32:36 »
...
danke für die nette Mail.
Sage ich im Unterricht auch immer.
Man muß und kann nicht alles wissen; aber man muß sich zu helfen wissen :)
Ein gutes Neues Jahr.
Viele Grüße
Norbert