Autor Thema: Patientenverfügung  (Gelesen 3924 mal)

Offline Anita Bingart

  • Member
  • *
  • Beiträge: 213
Patientenverfügung
« am: 22. Mai 2008, 11:38:05 »
In der Altenpflege wird  oft über Patientenverfügung ( über Sinn oder weniger Sinn, oder sogar Missachtung der Patientenverfügung ) diskutiert. In unserer Angehörigengruppe im Monat Juni haben wir das Thema Betreuungsangelegenheiten und Patientenverfügung. Dazu ist ein Fachmann eingeladen. Sollte Interesse zu diesem Thema bestehen, die Angehörigengruppe findet am Mittwoch den 04.06.2008 von 14 bis 16 Uhr im Sozialzentrum des ZSP statt. Anmeldung ist erwünscht : Haus Bornberg Tel. 06175 / 791 563

Herzliche Grüße
Anita Bingart

Offline Anita Bingart

  • Member
  • *
  • Beiträge: 213
Re: Patientenverfügung
« Antwort #1 am: 07. Juni 2008, 09:28:07 »
Mit großem Interesse hörten die Anwesenden den Ausführungen über Patientenverfügung bzw. Betreuungsangelegenheiten zu. Es gab viele spezielle Fragen zum Thema. Dank der kompetenten Fachleute blieb keine Frage offen.
Das Thema ist mit Krankheit und Tod verbunden, wahrscheinlich fällt es deshalb auch so schwer sich damit auseinander zu setzen.
Ich habe einiges dazu gelernt und finde mit einer Patientenverfügung kann jeder seine Angehörigen enorm entlasten!
 
Anita Bingart

Offline gerdhard

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2
Re: Patientenverfügung
« Antwort #2 am: 10. November 2010, 20:23:19 »
 In einer Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums heißt es: "Jedem Menschen, der eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte bewusst sein, dass vor der Niederlegung eigener Behandlungswünsche ein Prozess der persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen steht, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen." Eine Beratung wird von allen Experten als empfehlenswert bezeichnet. So sollte eine Verfügung bei bestehender Krankheit nach Rücksprache mit den Ärzten konkretisiert werden; darin sollte auch näher auf krankheitsbezogene Wünsche, Erwartungen und Behandlungsmöglichkeiten eingegangen werden. Die Verfügung sollte danach möglichst konkret gefasst werden. Eine Formulierung wie "ich will nicht qualvoll dahinvegetieren" hilft kaum weiter.