Autor Thema: Erlass des Hessischen Sozialministeriums zur Praxisanleitung usw.  (Gelesen 1337 mal)

Offline Thomas Beßen

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Liebe UserInnen,
endlich ist er da, der Erlass des Hessischen Sozialministeriums zum Thema Praxisanleitung und Praxisbegleitung in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Jetzt gibt es mehr Klarheit, jedoch müsste m.E. z.B. die nun festgezurrte praktische Anleitung schärfer definiert werden und die Kostenträger müssten nun endlich überall die erhebliche Mehrbelastung durch diese grundsätzliche Verbesserung der Ausbildung an die Träger der Ausbildung finanziell ausgleichen.
Ich freue mich über einen regen Austausch darüber!
Freundlichst grüßt
Thomas Beßen
« Letzte Änderung: 18. November 2008, 15:24:39 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Savannah

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Re: Erlass des Hessischen Sozialministeriums zur Praxisanleitung usw.
« Antwort #1 am: 02. Januar 2012, 18:57:19 »
Hallooo!

Danke, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Erlass hier herein zu stellen. Hab ihn schon im Kasten.                 :-D      :lol:     :-)

Einen schönen Abend noch!
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Offline IKARUS

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Re: Erlass des Hessischen Sozialministeriums zur Praxisanleitung usw.
« Antwort #2 am: 02. Januar 2012, 19:48:39 »
Hallo Savannah, wenn Sie den Erlass nutzen wollen, tun Sie dies bitte mit Augenmaß! Nicht immer bekommt der RECHT, der auch Recht habt. Denken Sie an ihre Finger!! Machen Sie Ihr Anliegen mit den Vorgesetzten deutlich. Nur sie können das Erforderlcihe durchsetzen. Nach dem Examen haben Sie die Möglichkeit des Gestaltens - des Gestaltens der eigenen Ziele.
Fürsorgliche Grüße, IKARUS

Offline Savannah

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Re: Erlass des Hessischen Sozialministeriums zur Praxisanleitung usw.
« Antwort #3 am: 02. Januar 2012, 22:11:00 »
Okay, danke auch für die *schöne Musik*!!!
Auch wenn es mir schwer fällt, werde ich an meine Finger denken!
Die fürsorglichen Grüße nehme ich sehr gerne entgegen!
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