Autor Thema: Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten  (Gelesen 4230 mal)

Offline Thomas Beßen

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Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten
« am: 28. Juni 2010, 05:57:59 »
"BGH schafft mehr Rechtsklarheit für Ärzte und Pfleger - Freispruch für angeklagten Anwalt

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur passiven Sterbehilfe ist es nicht länger strafbar, bei todkranken Menschen das Gerät zur Beatmung abzuschalten oder die künstliche Ernährung zu unterbrechen. Allerdings muss eindeutig klar sein, dass der selbst nicht mehr entscheidungsfähige Patient den Behandlungsabbruch befürworten würde. Damit hat das Karlsruher Gericht mehr Rechtsklarheit für Ärzte und Betreuer im Umgang mit unheilbaren und im Koma liegenden Kranken geschaffen. ..."


Quelle & mehr: http://www.welt.de/die-welt/politik/article8186428/Urteil-zur-Sterbehilfe-staerkt-Willen-des-Patienten.html

Frühe Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Thomas Beßen

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Re: Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten
« Antwort #1 am: 08. Juli 2010, 15:19:57 »
"Der Patientenwille darf nicht zum Spielball werden" - Sonder Hospiz Info Brief 2 / 2010 2. Juli 2010
Eine Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum Urteil des Bundesgerichtshofes im so genannten Sterbehilfeprozess
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 2 StR 454/09) von Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung unter http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_02_10.pdf.
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Offline dino

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Re: Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten
« Antwort #2 am: 14. Juli 2010, 18:28:35 »
Und sowas würde man dann wohl als Kollateralschaden bezeichnenhttp://nachrichten.t-online.de/blinzeln-bewahrt-gelaehmten-vor-sterbehilfe/id_42262056/index