Autor Thema: Rechte der Versicherten - Wenn die Kassen pleitegehen  (Gelesen 3553 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.161
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Rechte der Versicherten - Wenn die Kassen pleitegehen
« am: 16. Juni 2010, 06:07:10 »
"Drei Krankenkassen haben bereits die Gefahr einer Insolvenz gemeldet, darunter die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK). Fachleute erwarten, dass bald zahlreiche Kassen schließen müssen.

Können Versicherte sofort zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn die Schließung der alten Kasse droht?
Nein. In diesen Fällen gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Es gelten die üblichen Regeln: Wer mindestens 18 Monate Mitglied ist, kann regulär kündigen, mit einer Frist von zwei vollen Monaten. Überstürzen muss man aber nichts, meinen GKV und Verbraucherschützer einmütig. Schließlich könne eine drohende Insolvenz auch zu einer Fusion führen, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

Und was ist zu tun, wenn die Kasse tatsächlich dichtmacht?
Die Versicherten werden persönlich über den Zeitpunkt der Schließung informiert. Danach sollten sich pflichtversicherte Mitglieder sputen. Ab dem Zeitpunkt der Schließung haben sie zwei Wochen Zeit, um sich eine neue Kasse auszusuchen. Für freiwillige Mitglieder gilt eine Frist von drei Monaten. Über den Wechsel sollten Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren, Rentner ihre Rentenversicherung und Arbeitslose das Jobcenter.
..."


Weitere Fragen mit Antworten stehen hier: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2754122&

Hoffungsvolle Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.