Autor Thema: Besteht hier die Gefahr einen Scheinselbstständigkeit  (Gelesen 4300 mal)

Offline Peko

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Eine Kollegin beim ambulanten Pflegedienst hat eine halbe Stelle, da sie ihre 8 Jährige Tochter betreut.
Letztes Jahr hat sie dann damit angefangen eine ältere Dame, die in ihrer Nachbarschaft lebt, zu pflegen.
Extra zu diesem Zweck hat sie die Selbstständigkeit angemeldet was ich schon etwas dubios finde.
Aber besser angemeldet als schwarz.

Ist nicht so dass ich ihr irgendwie schaden will ganz im Gegenteil. Ich glaube nicht dass unsere Arbeitgeberin Bescheid weiß.
Wie sieht es mit Scheinselbständigkeit aus?

Offline IKARUS

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Re: Besteht hier die Gefahr einen Scheinselbstständigkeit
« Antwort #1 am: 16. Mai 2018, 11:22:27 »
Warum findest Du die Anmeldung einer Arbeit dubios? Schreibst Du doch selber, dass es besser ist als Schwarzarbeit!
Wer versichert wird ist angestellt und wer sich versichert ist selbständig.
Ist das Problem folgendes ??
Da gibt es einem Mitarbeiter, der neben seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber noch einen weitern unangemeldet hat? Das kann es Problem/Interessenskonflikte geben, die gelöst werden müssen.
Als Erstes würde ich damit beginnen, mit der Kollegin zu reden. Dann kann man eine gemeinsame Lösung erarbeiten.
Inwieweit es rechtens ist, dass ein Arbeitgeber mit einen Nebentätigkeit verbieten darf, kann ich nicht schreiben. Aber angemeldet muss sie werden.
Aus diesem Grunde bin ich freiberuflich. Ich suche mir die Tätigkeitsfelder aus, in denen ich mich entfalten kann.
Scheinselbständigkeit ist für mich ein Kunst- oder Modewort. Es gibt ja auch nicht ein etwas schwanger oder hygienisch! 
Beste Grüße, Michael

Offline dino

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Re: Besteht hier die Gefahr einen Scheinselbstständigkeit
« Antwort #2 am: 16. Mai 2018, 14:48:57 »
Also erstmal:
Ein Arbeitgeber darf seinem Arbeit­nehmer grund­sätzlich keine Neben­tätigkeit verbieten. Eine entsprechende Regelung im Arbeits­vertrag wäre daher unwirksam (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.04.2005, Az. 8 Sa 69/05). Vielmehr ist eine Neben­tätigkeit angesichts der Berufs- und Handlungs­freiheit (Art. 12 und Art. 2 des Grund­gesetzes) grund­sätzlich erlaubt. Nur in bestimmten Ausnahme­fällen, wenn seine Interessen beeinträchtigt werden, darf ein Arbeitgeber das Recht auf Neben­tätigkeit einschränken (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2001, Az. 9 AZR 464/00). Dies ist etwa in folgenden Fällen zulässig:
Ich konstruiere mal einen Fall. Nehmen wir an Otto Normalo ist Hausmeister bei der Sekte Jehova. Nun will er aber noch als Werbemodell nebenberuflich für den Blutspendedienst arbeiten. In diesem Fall wird sein Arbeitgeber ganz gehörig protestieren:) Da wäre ich mal auf ein Urteil gespannt :-D :-D :-D
VG
dino

Offline Wolfi

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Re: Besteht hier die Gefahr einen Scheinselbstständigkeit
« Antwort #3 am: 18. Mai 2018, 11:17:18 »
Ich würde das auch nicht als dubios bezeichnen. Und ob eure Arbeitgeberin bescheid weiß oder nicht: das ist eine Sache zwischen den beiden
und wenn sie ihren "eigentlichen" Job nicht vernachlässigt ist doch alles in Ordnung.

Außerdem sind beide Jobs angemeldet, weshalb sie auch keine Probleme mit dem Finanzamt fürchten muss. Eigentlich.
Denn dein Einwand mit der Scheinselbstständigkeit ist schon berechtigt, da sie nur einen
Arbeitgeber hat, den sie über die selbstständige Tätigkeit abrechnet. Und das darf man eigentlich nicht.
Manchmal fällt es nicht auf aber darauf kann man sich nicht verlassen (https://www.industry-press.com/scheinselbststaendigkeit/).
Aber bevor du ihr da irgendwie einredest, dass sie etwas illegales macht würde ich das alles nochmal prüfen.
Sie hat immerhin ein Kind und zwei Jobs. Das ist sicherlich nicht einfach