Autor Thema: Referentenentwurf der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 22.03.18  (Gelesen 7186 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Hier nun in der Anlage die aktuelle Version dazu. Endlich kommt Bewegung ins Spiel... (siehe auch http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,10117.msg24614.html#msg24614)

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen

- download -
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Tilman Kommerell

  • Member
  • *
  • Beiträge: 7
  • who can does --- who cannot teaches
    • Pflegeausbildung generalistisch
Vielen Dank!

Klar sind Primär-Quellen von Vorteil ;-)
Hier mal schon ein paar Frage, die mir bei der Lektüre gekommen sind:

http://pflegeausbildung-generalistisch.de/index.php/Probleme_bei_der_Umsetzung

Der Teufel steckt - wie so oft - im Detail!

Beste Grüße

Tilman
« Letzte Änderung: 03. April 2018, 13:40:48 von Tilman Kommerell »
Es gibt nichts Ungerechteres als die Gleichbehandlung von Ungleichen

Offline advent2006

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2
von wann ist der Entwurf? Das finde ich nicht, ich habe jetzt aber auch noch nicht alles gelesen

Offline advent2006

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2
vom 22.3.?
Also total aktuell?

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Ja, vom 22. März 2018 (siehe auch Dateiname). Also brandaktuell, wie halt das ganze Projekt www.pflegesoft.de auch... :wink:

Guten Abend!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Hier nun die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf in der Anlage:

"Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: Positive Aspekte, grundlegender Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten

Es ist höchste Zeit, die Inhalte der neuen Pflegeausbildungen zu beraten. Schließlich sollen die neuen Ausbildungen ab 01.01.2020 starten – so sieht es das Pflegeberufegesetz vor. Gut, dass der Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe jetzt vorliegt. Er regelt die weitere inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildungsgänge. Ziel muss sein, attraktive und zeitgemäße Ausbildungen in den Pflegeberufen zu schaffen, die am Bedarf der pflegerischen Versorgung ausgerichtet sind. Die Zahl der Auszubildenden darf nicht sinken, gerade auch aufgrund des großen Bedarfs an Fachkräften. Der Entwurf für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung enthält positive Aspekte. Doch in zentralen Punkten muss deutlich nachgebessert werden.

Gut ist, dass die Praxisanleitung geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplans stattfinden soll. Damit wird eine langjährige Forderung von uns aufgegriffen. Schritte in die richtige Richtung sind, dass die betriebliche Anbindung der Auszubildenden und eine gewisse Spezialisierung im Rahmen der generalistischen Ausbildung gewährleistet werden sollen. Positiv ist zwar, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Notwendigkeit anerkannt wurde, die Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege beizubehalten. Kritisch sehen wir weiterhin, dass die spezialisierten Berufsabschlüsse sechs Jahre nach Start der neuen Ausbildungen überprüft und möglicherweise aufgehoben werden sollen. Wir brauchen auch künftig eine hinreichende Spezialisierung. Deshalb hatte sich ver.di im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine integrierte Ausbildung eingesetzt.

Die vorgesehene Zwischenprüfung dient in erster Linie dazu, den Ländern zu ermöglichen, die bis dahin erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder -helferausbildung anzuerkennen. Vor allem die privaten Arbeitgeberverbände verfolgen damit das Anliegen, eine Anrechnung auf die Fachkraftquote in der Altenpflege zu erzielen. Das lehnen wir entschieden ab. In der Praxis ist dadurch eine stärkere Hierarchisierung der Pflegeberufe zu befürchten. Wir wollen eine Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, keine weitere Aufspaltung pflegerischer Arbeit.

Sofern an der Zwischenprüfung festgehalten wird, ist diese so auszugestalten, dass sie ausschließlich zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt und nicht mit der Möglichkeit der Anerkennung einer Pflegeassistenz- und -helferausbildung vermischt wird. Die Auszubildenden müssen unterstützt werden, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass die Auszubildenden nicht dazu gedrängt werden, ihre Ausbildung abzubrechen. Im Übrigen sind Jahreszeugnisse entbehrlich, wenn eine Zwischenprüfung vorgesehen wird. Beides braucht es nicht. Kritisch sehen wir insgesamt, dass der Referentenentwurf eine starke Tendenz zur Verschulung der Ausbildung hat. ver.di spricht sich weiterhin ausdrücklich für eine Stärkung der dualen betrieblichen Ausbildung aus.

Auch bei der hochschulischen Erstausbildung besteht – wie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausgeführt – grundlegender Nachbesserungsbedarf. Es darf nicht sein, dass für Studierende deutlich schlechtere Bedingungen im Vergleich zur beruflichen Ausbildung vorgesehen sind. Studierende müssen über die in der beruflichen Pflegeausbildung verankerten ausbildungsrechtlichen Standards verfügen (Abschluss eines Ausbildungsvertrags) und einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben.

Die Anforderungen an die Pflegefachkräfte steigen. Für eine gute pflegerische Versorgung benötigen wir eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Hieran misst ver.di den vorgelegten Referentenentwurf. ver.di hat anlässlich der Verbändeanhörung am 4. Mai 2018 eine ausführliche Stellungnahme eingereicht und wird sich weiter für eine zeitgemäße Ausbildung einsetzen, die den Auszubildenden gute Bedingungen bietet."


Virtuelle Grüße!
Thomas Beßen

- download -
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Lillebrit

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo,
wo finde ich weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung?
Hätte dazu einige Fragen :-)

a) Muss diese verpflichtend aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung bestehen?
b) Muss die praktische Prüfung zwingend in der selben "Konstellation" wie das Examen abgenommen werden (also Lehrer und Praxisanleiter?)

Da die ZP ja im letzten Ausbildungsdrittel des 2. Jahre stattfinden soll, kollidiert diese mit den Examensterminen  :-o
Bisher haben wir es anders verteilt, so dass sich ZP und Examen nicht "ins Gehege" gekommen sind. Bei der praktischen Umsetzung könnte es sonst wirklich schlicht an der Verfügbarkeit von Personal scheitern, wenn im Juli und August sowohl die praktischen Examen als auch die praktischen Prüfungen des MK laufen ... :|

LG

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Guten Morgen Lillebrit,

Zitat
wo finde ich weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung?
das ist ein gute Frage. Tja. :-)

Grundsätzlich einmal hier Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG § 6 (5) "Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt." und zweitens auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe - PflAPrV "§ 7 Zwischenprüfung":

"Gegenstand der Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 zur Vermittlung im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel aufgeführten Kompetenzen. Die Ausbildung kann unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden. Soweit nach dem Ergebnis der Zwischenprüfung die Erreichung des Ausbildungsziels gefährdet ist, prüfen der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden, welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs erforderlich sind, und ergreifen diese. Das Nähere zur Zwischenprüfung regeln die Länder."

Quelle beider normativen Grundlagen unter http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,10624.0.html

Zitat
Muss diese verpflichtend aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung bestehen?
Ich vermute mal, dass dies, dieser Knackpunkt ("Anlage 1"), noch auf Länderebene geklärt werden muss (siehe letzter Satz § 7 "Das Nähere zur Zwischenprüfung regeln die Länder."). Jedenfalls ist das mein aktueller Stand.

Ebenso die Antwort auf
Zitat
Muss die praktische Prüfung zwingend in der selben "Konstellation" wie das Examen abgenommen werden (also Lehrer und Praxisanleiter?)

Tatsächlich schwierig wird's hiermit:
Zitat
Da die ZP ja im letzten Ausbildungsdrittel des 2. Jahre stattfinden soll, kollidiert diese mit den Examensterminen

Es heißt zwar genau genommen "Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet...", aber Ihre Formulierung ist besser, "luftiger", macht mehr Platz. :-)
"Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels..." könnten z.B. nur 8 Wochen vor Ende der 2. Ausbildungsdrittels bedeuten, Ihr "letztes Ausbildungsdrittel des 2. Jahres" würde für Ihre MK heißen Juni, Juli, August und September - also doppelt so lang... :-)

Aber auch hier gilt wohl "Das Nähere zur Zwischenprüfung regeln die Länder.". Da kommt wohl noch ein Stück Arbeit auf die Länder, auf die RPs zu. Vielleicht aber sind die Länder schon so weit und haben schon alles in der Schublade... :wink:

Ich hoffe mal das Beste und grüße Sie vielmals!
Thomas Beßen

p.s.: Ihren obigen Vorschlag würde ich alsbald mal dem RP als prima Anregung mitteilen. Für clevere Ideen sind die meist offen... :wink:
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Lillebrit

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 11


Tatsächlich schwierig wird's hiermit:
Zitat
Da die ZP ja im letzten Ausbildungsdrittel des 2. Jahre stattfinden soll, kollidiert diese mit den Examensterminen

Es heißt zwar genau genommen "Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet...", aber Ihre Formulierung ist besser, "luftiger", macht mehr Platz. :-)
"Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels..." könnten z.B. nur 8 Wochen vor Ende der 2. Ausbildungsdrittels bedeuten, Ihr "letztes Ausbildungsdrittel des 2. Jahres" würde für Ihre MK heißen Juni, Juli, August und September - also doppelt so lang... :-)

Naja, anders wäre es nicht möglich ;-) Wenn bei uns im September der Ok 2 Wochen Block hat incl. 2 Tage mündliches Examen, dann wird es schon Eng im September auch noch 20-25  mündliche, die Klausuren UND 20-25 praktische Prüfungen gleichzeitig durchzuziehen ...wie soll das organisatorisch gehen. ?! Zumindest nicht Personalneutral ….

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Also zusammengefasst und kurzum: rechtzeitig das Land bzw. den RP um Klarheit und Rechtssicherheit bitten, sofern noch nicht geschehen. Aber keine Panik: die ersten Kurse, die z.B. im April 2020 ihre Ausbildungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz beginnen, haben noch "Luft" für ihre Zwischenprüfung bis Ende März 2022 ("Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels..."). Dann allerdings muss spätestens alles 100%ig stehen...

Guten Abend!
Thomas Beßen

p.s.: Wenn Sie aber mit Ihrer Idee "Die ZP findet im letzten Ausbildungsdrittel des 2. Jahres statt" Gehör finden würden, so hätten Sie klar vier Monate Zeit: Dezember 2021 und Januar, Februar und März 2022... :-)
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.