Siehe hierzu auch meinen Reader "StGB-Abtreibung-§ 218 StGB"
Auf Babyklappe und vertrauliche Geburt kurz eingegangen.
Babyklappe
Anonyme Geburt Die Mutter kann ihr Baby durch eine Klappe in ein Wärmebett legen. Um die Anonymität der Mutter zu gewährleisten, wird der Alarm meist erst um wenige Minuten zeitversetzt aktiviert.
Babyklappen sollen ermöglichen, ein Neugeborenes anonym in die Obhut anderer zu geben. Dies soll sie vor Aussetzung oder Tötung schützen. Babyklappen werden meist von wohltätigen privaten und kirchlichen Organisationen oder von Krankenhäusern eingerichtet.
Es gibt keine ausdrückliche rechtliche Reglementierung, wer Babyklappen einrichten darf. Babyklappen sind umstritten, vor allem wegen der unklaren Rechtslage und wegen ethisch-moralischer Bedenken hinsichtlich Sinn und Erfolg der Einrichtungen.
Vertrauliche Geburt Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt soll erreicht werden, dass heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen oder Kindstötungen unterbleiben.
Die werdende Mutter kann ihr Kind sicher im Krankenhaus zur Welt bringen, ohne dort ihre Identität preiszugeben.
Nur die Beratungsstelle nimmt den richtigen Namen der Frau auf und gibt die Daten verschlossen zur Aufbewahrung.
Das adoptierte Kind kann ab dem 16. Lebensjahr die Identität der leiblichen Mutter erfahren.
Das zum 1.5.2014 in Kraft tretende Gesetz sieht die Einrichtung eines Notrufs vor, der rund um die Uhr eine geeignete Beratungsstelle vermittelt.