Autor Thema: Anspruch einer Krankenschwester*, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden  (Gelesen 3680 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Kann eine Krankenschwester* aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. ..."

>>> https://www.rechtsdepesche.de/anspruch-einer-krankenschwester-nicht-fuer-nachtschichten-eingeteilt-zu-werden/

Guten Morgen!
Thomas Beßen

* es müsste natürlich "Gesundheits- und Krankenpflegerin" heißen... 8-)
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Nach dem Lesen des gesamten Artikels kommt mir der Gedanke, dass da mehr Hinterstecken müsste, wenn der Pflegedirektor sich von der Mitarbeiterin trennen will. Es müsste in einer so großen Klinik möglich sein, dass bei diesem vorliegenden Sachverhalt - kein Nachtdienst aus gesundheitlichen Gründen - der Notwendigkeit Rechnung getragen werden könnte. Es gibt doch auch Pflegekräfte, die sich mehr Nachtdienst oder Wochenenddienst wünschen, weil es ihren persönlichen Wünschen entgegen kommt. Da hilft Kommunikation! Was ich als junger Stationspfleger von einer Kollegin aus dem Saarland gelernt habe, war die Einführung eines Wunschdienstplanes. Eine super Idee, die sich bestens bewährt hat. Zufriedene Mitarbeiter kommen nicht auf die Idee Dienst nach Vorschrift zumachen. Aber Jeder leitet seinen Bereich nach eigenem Gusto, so lange bis er zu andrem Handeln (das Wiedereinstellen der Mitarbeiterin) gezwungen wird. Ich "durfte" auch Menschen Kennenlernen, die ihr Direktionsrecht durchgesetzt haben. Mit ähnlichem Erfolg wie im Artikel beschrieben.
Beste Grüße aus Essen, Michael Günnewig